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Checkliste zur Antragstellung

An eigene Vorhaben wie an Projekte Dritter stellt die Ostdeutsche Sparkassenstiftung den Anspruch hoher Qualität und landescharakteristische Bedeutung. Einige grundsätzliche Voraussetzungen für eine Antragstellung sind im folgenden zusammengefasst:
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung begonnene Vorhaben werden nicht unterstützt.
  • Wirkungsfeld, Arbeits- und Lebensmittelpunkt des Antragstellers liegen innerhalb des Verbandsgebietes (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt). Projekte und Vorhaben in Berlin können demzufolge nicht gefördert werden.
  • Der Projektantrag entspricht inhaltlich dem Stiftungszweck und berücksichtigt künstlerische und kulturelle Zwecke im Verbandsgebiet, insbesondere in den Bereichen der Bildenden Kunst, der Musik, der Literatur, des Theaters und der Denkmalpflege.
  • Antragsteller bringen Eigenmittel in die Projekte mit ein.
  • Projektanträge an die Ostdeutsche Sparkassenstiftung sind bis zum 10. Januar bzw. 10. Juli eines jeden Jahres bei der für den Antragsteller örtlich zuständigen Sparkasse einzureichen.