Service:
Die Förderrichtlinien
der Ostdeutschen Sparkassenstiftung beruhen auf dem satzungsgemäßen und durch die Berliner Stiftungsaufsicht staatlich genehmigten Stiftungszweck.
Eine überzeugende Konzeption, eine klare künstlerische Handschrift, hohe Qualität und mindestens landescharakteristische Bedeutung des jeweiligen Projektes sind maßgebliche Kriterien für die Projekt- und Förderentscheidung der Stiftung.
