Checkliste zur Antragstellung
Einige grundsätzliche Voraussetzungen für eine Antragstellung sind im folgenden zusammengefasst:
- Der Projektantrag entspricht inhaltlich dem Stiftungszweck und bezieht sich auf künstlerische und kulturelle Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater und Denkmalpflege.
- Die Projektrealisierung findet in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen oder Sachsen-Anhalt statt. Projekte und Vorhaben in Berlin werden nicht gefördert.
- Wirkungsfeld, Arbeits- und Lebensmittelpunkt des Antragstellers liegen innerhalb von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
- Antragsteller bringen Eigenmittel in die Projekte mit ein.
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung begonnene Vorhaben werden nicht unterstützt.
- Projektanträge an die Ostdeutsche Sparkassenstiftung sind bis zum 10. Januar bzw. 10. Juli eines jeden Jahres bei dem Vorstand der für den Antragsteller örtlich zuständigen Sparkasse einzureichen.
