Die Ländergremien

Die Ländergremien der Ostdeutschen Sparkassenstiftung treten jeweils zweimal im Jahr zusammen. Sie bestehen aus je einem Landesvorstand und Landeskuratorium der Ostdeutsche Sparkassenstiftung für die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, den Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt.

Die Landesvorstände sprechen Beschlussempfehlungen an das jeweilige Landeskuratorium zu den eingereichten Projekten aus und können in Einzelfällen bis zu einer bestimmten Höhe an Fördermitteln auch eigenständig über eine Förderung beschließen.

Die Landeskuratorien können landesspezifische Förderschwerpunkte als Handlungsgrundlage für den jeweiligen Landesvorstand festlegen und beschließen auf Vorlage des jeweiligen Landesvorstandes über Anträge für Förderprojekte ab einer bestimmten Höhe an Fördermitteln.

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