Ihr Weg zur Förderung:
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Antragsberechtigt an die Ostdeutsche Sparkassenstiftung sind als gemeinnützig anerkannte juristische Personen und natürliche Personen mit Geschäftssitz bzw. Wohnsitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Für Förderanträge ist ausschließlich das Antragsformular der Ostdeutschen Sparkassenstiftung zu verwenden.
